Prüfen Sie Ihren Leistungs- und Rentenanspruch

Der Trauerdienst des DWP bietet Berechtigungsprüfungen für Hinterbliebene an, um herauszufinden, ob sie jetzt Leistungen beanspruchen können oder ob Sie Anspruch auf erhöhte staatliche Rentenzahlungen haben. Sie erreichen ihn unter 0800 151 2012.

  • Mit Wirkung vom 9. Februar 2023 können unverheiratete Eltern, die einen Partner verloren haben, nun Trauerunterstützung beantragen (diese hat kürzlich die Witwenbeihilfe ersetzt). Die Trauerunterstützung erfolgt in Form einer ersten Pauschalzahlung, gefolgt von 18 monatlichen Zahlungen.
  • Age UK bietet außerdem einen kostenlosen Online-Rechner an, mit dem Sie Leistungen ermitteln können, auf die Sie Anspruch haben. Klicken Sie auf den Link, um darauf zuzugreifen: www.ageuk.org.uk/calculator .
  • Wenn Sie nach einem Todesfall nun alleine leben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Ermäßigung Ihrer Gemeindesteuerzahlungen um 25 %.
  • Darüber hinaus haben Sie je nach Ihren Umständen möglicherweise Anspruch auf eine Rentengutschrift. Dabei handelt es sich um zusätzliches Geld vom Staat, das Ihnen bei der Deckung Ihrer Kosten helfen soll, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter überschritten haben und von einem geringen Einkommen leben. Klicken Sie auf den Link www.gov.uk/pension-credit-calculator, um herauszufinden, ob Sie Anspruch darauf haben, oder rufen Sie 0800 99 1234 an. In einigen Fällen haben Sie möglicherweise sogar Anspruch auf eine zusätzliche staatliche Rente, die auf den Sozialversicherungsbeiträgen Ihres Ehegatten oder Lebenspartners basiert.
  • Wenn der Verstorbene irgendwann in seinem Leben beim Militär gedient hat, können Sie auch Beratungs- und Unterstützungsdienste von Veterans UK in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie sie unter 0808 1914 218 oder klicken Sie auf den Link, um herauszufinden, ob Sie zusätzliche Leistungen oder Unterstützung erhalten können: www.gov.uk/government/organisations/veterans-uk .
  • Manche Arbeitgeber bieten auch einen Unterstützungsfonds an, der im Trauerfall finanzielle Unterstützung leisten kann. Es lohnt sich daher, zu prüfen, ob dies beim aktuellen oder früheren Arbeitgeber Ihres Ehegatten oder Lebenspartners sowie auch bei Ihrem eigenen Arbeitgeber der Fall ist.
  • Wenn das DWP vom Tod des Patienten in Kenntnis gesetzt wird, kann es einige Wochen dauern, bis die Renten- oder Leistungszahlungen eingestellt werden. Denken Sie daran, dass diese zurückgezahlt werden müssen.


Wenn Sie weitere Beratung benötigen oder Fragen haben, rufen Sie uns bitte an:

0300 13 123 53