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Wenn der Verstorbene Mitglied einer privaten Rentenversicherung war, müssen Sie diese kontaktieren und über den Tod informieren. Die meisten Rentenversicherungen haben Websites mit Links, die Sie in diesem Fall anklicken können. Viele bieten den Begünstigten der Mitglieder Sterbegeldleistungen an, die eine einmalige Barauszahlung beinhalten können. Es lohnt sich, die Rentenversicherung so früh wie möglich zu kontaktieren, da eventuell nach dem Tod erhaltene Rentenzahlungen zurückgezahlt werden müssen.
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