Zahlungen aktualisieren

Obwohl Sie noch immer versuchen, mit der Trauer und dem Schock umzugehen, die ein Todesfall verursacht hat, müssen Sie dennoch sicherstellen, dass Zahlungen an die verschiedenen mit der Immobilie verbundenen Organisationen geleistet werden können.

· Wenn noch eine Hypothek besteht oder Sie zur Miete wohnen, müssen Sie sicherstellen, dass die monatlichen Zahlungen weiterhin pünktlich erfolgen. Wenn dies aufgrund einer Nachlassprüfung schwierig ist, wenden Sie sich an die Bank, Bausparkasse oder den Vermieter, um sie über Ihre Situation zu informieren. Sie sollten Ihnen dabei helfen, den Namen auf dem Konto zu ändern, aber seien Sie sich bewusst, dass sie eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde sowie einen Nachweis Ihrer Identität benötigen.

· In manchen Fällen wurden die Strom- und Gasrechnungen nur auf den Namen des Verstorbenen ausgestellt, sodass der Kontoname geändert werden muss. Es könnte auch ein guter Zeitpunkt sein, zu prüfen, ob Ihr Lieferant Ihnen das beste Angebot macht, und wenn nicht, das Angebot oder den Lieferanten zu wechseln. Life Ledger ist ein kostenloser Onlinedienst, der als Cyber Essentials-konform zertifiziert ist und es Ihnen ermöglicht, mehrere Unternehmen (z. B. Banken, Versorgungs- und Versicherungsunternehmen, soziale Medien usw.) über den Tod einer Person zu informieren. Klicken Sie auf den Link, um auf die Website www.lifeledger.com zuzugreifen.


· Ebenso muss Ihre Gebäudeversicherung über den Todesfall informiert und der Kontoname gegebenenfalls geändert werden. Auch hier ist es ein guter Zeitpunkt, zu prüfen, ob Sie bei Ihrem Anbieter oder anderswo ein besseres Angebot erhalten können.

· Falls Sie dies noch nicht getan haben, müssen Sie die Bank oder Bausparkasse des Verstorbenen kontaktieren. Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto hatten, muss der Name natürlich geändert werden. Außerdem wäre dies ein guter Zeitpunkt, um zu prüfen, ob alle Lastschriften und Daueraufträge noch erforderlich sind – es kann sein, dass einige inzwischen storniert werden könnten (z. B. Mobiltelefonkonten des Verstorbenen). Ihre Bank kann Ihnen zu einem passenden Zeitpunkt eine Liste der aktuellen Lastschriften und Daueraufträge zur Verfügung stellen, die Sie durchgehen können.

· Wenn der Verstorbene persönliche Kredite nur auf seinen Namen hatte, müssen Sie das entsprechende Unternehmen kontaktieren und über den Tod informieren. Beachten Sie, dass diese Kredite nicht mit dem Tod des Verstorbenen erlöschen. Es liegt in der Verantwortung des Testamentsvollstreckers, die Rückzahlung zu veranlassen. Wenn der Kredit auf mehrere Namen lautete, muss dies ebenfalls aktualisiert werden.


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