Was tun, wenn jemand im Ausland stirbt?

  • Wenn jemand im Ausland verstorben ist, muss der Tod gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes registriert werden.
  • Sie erhalten eine lokale Sterbeurkunde, die in der Regel in Großbritannien verwendet werden kann. Wenn sie nicht auf Englisch ist, müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung besorgen.
  • Sie können den Todesfall auch beim Foreign, Commonwealth and Development Office unter der Nummer 020 7008 5000 melden.
  • Sie müssen sich an einen internationalen Bestattungsunternehmer mit Sitz in Großbritannien wenden, um gegebenenfalls die Überführung des Leichnams zu organisieren. Dieser kann Sie über die damit verbundenen Abläufe und Kosten informieren.