Erbschaftssteuer

  • Abhängig von den Umständen des Verstorbenen kann auch Erbschaftssteuer auf den Nachlass anfallen. Der Nachlass einer Person kann eine Steuerpflicht haben, wenn er mehr als den steuerfreien Freibetrag von 325.000 £ wert ist. Alles über diesem Betrag ist mit 40 % steuerpflichtig (basierend auf der aktuellen Steuergesetzgebung). Wenn die Person jedoch verheiratet war oder in einer Lebenspartnerschaft lebte und ihren Nachlass ihrem Ehepartner oder Lebenspartner hinterlassen hat, muss normalerweise keine Erbschaftssteuer gezahlt werden.
  • Beachten Sie, dass Sie, wenn der Verstorbene eine Immobilie besaß, eine angemessene Schätzung ihres Wertes benötigen, bevor Sie die Nachlassbestätigung beantragen oder herausfinden, ob Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Darüber hinaus können einige Geschenke, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat, der Erbschaftssteuer unterliegen, abhängig von ihrem Wert, Zweck und dem Datum, an dem sie gemacht wurden. Wenn Erbschaftssteuer zu zahlen ist, muss diese normalerweise beglichen werden, bevor die Nachlassbestätigung erteilt werden kann und in jedem Fall vor Ablauf des sechsten Monats nach dem Tod des Verstorbenen. Die Beantragung der Nachlassbestätigung und die Ermittlung, ob Sie Erbschaftssteuer auf den Nachlass zahlen müssen, kann eine langwierige und komplizierte Angelegenheit sein. Wenn Sie sich in dieser Angelegenheit nicht sicher sind, sollten Sie sich am besten professionell beraten lassen.


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