Testamentsvollstreckung

Zur Verfügung gestellt von unserem Partner Sail Probate

Wenn eine Person verstirbt, unterliegt ihr Nachlass häufig der Erbschaftssteuer (IHT). In diesem Fall muss der Wert des Nachlasses an HM Revenue and Customs (HMRC) gemeldet werden, damit der korrekte Betrag der IHT gezahlt wird und mögliche Strafen oder Streitigkeiten mit HMRC vermieden werden. Dieser Leitfaden hilft Ihnen bei der Vorgehensweise beim Melden und listet auch Fälle auf, in denen die vollständigen Angaben gemeldet werden müssen, auch wenn keine IHT zu zahlen ist.

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Die Zeitlinien

Wenn Sie feststellen, dass Sie die Einzelheiten des Nachlasses melden müssen, muss dies innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Todesdatum geschehen, da sonst Strafgebühren anfallen. Bitte beachten Sie, dass die Erbschaftssteuer innerhalb der ersten 6 Monate gezahlt werden muss. Die Formulare zur Meldung der Einzelheiten des Nachlasses können ein gutes Hilfsmittel zur Berechnung der fälligen Steuern sein.

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Übermittlung von Daten, wenn keine Steuer fällig ist

In manchen Fällen müssen Sie auch dann alle Angaben machen, wenn keine Steuern fällig sind, wenn die verstorbene Person:

- in den 7 Jahren vor ihrem Tod über 250.000 £ gespendet haben (150.000 £, wenn die Person am oder vor dem 31. Dezember 2021 verstorben ist)

- Geschenke machten und dann in den 7 Jahren vor ihrem Tod weiterhin davon profitierten

- hatten zugestimmt, dass das zu Lebzeiten verschenkte Eigentum Teil ihres Nachlasses wird, anstatt eine Gebühr für gebrauchtes Eigentum zu zahlen

- hat in irgendwelche Trusts eingezahlt

- einen Nachlass im Wert von mehr als 3 Millionen Pfund hinterlassen haben (mehr als 1 Million Pfund, wenn sie am oder vor dem 31. Dezember 2021 verstorben sind)

- am oder vor dem 31. Dezember 2021 verstorben und einen Teil des Erbschaftssteuerfreibetrags von einem früheren Ehegatten oder Lebenspartner geerbt haben

- eine Lebensversicherung mit Auszahlung an eine andere Person als den Ehegatten oder Lebenspartner hatten und - eine Rente hatten

- den Wert einer Kapitalsumme aus einer privaten Rentenversicherung erhöht hatten, die nach ihrem Tod ausgezahlt werden sollte, während sie unheilbar krank oder bei schlechter Gesundheit waren

- galt als im Vereinigten Königreich ansässig oder lebte zum Zeitpunkt seines Todes dauerhaft außerhalb des Vereinigten Königreichs, hatte aber zuvor im Vereinigten Königreich gelebt

- über Vermögenswerte im Ausland im Wert von über 100.000 £ verfügten

Für die meisten Nachlässe ist kein vollständiger, detaillierter Bericht erforderlich, da sie in die Kategorie „Ausgenommene Nachlässe“ fallen.

Ausgenommene Nachlässe - Wenn Sie keine Angaben übermitteln müssen

Ausgenommene Nachlässe umfassen keines der oben genannten Szenarien und unterliegen einigen anderen Regeln, je nachdem, ob sie vor oder nach dem 1. Januar 2022 verstorben sind.

Wenn die Person am oder nach dem 1. Januar 2022 verstorben ist, ist der Nachlass ein ausgenommener Zustand, wenn:

- sein Wert liegt unter dem aktuellen Freibetrag für die Erbschaftssteuer

- Der Nachlass ist höchstens 650.000 £ wert und der nicht genutzte Freibetrag wird von einem Ehegatten oder Lebenspartner übertragen, der in den letzten 2 Jahren verstorben ist. Wenn Sie alleinstehend sind, haben Sie grundsätzlich einen Freibetrag von 325.000 £. Wenn Sie ein Paar sind, beträgt der Gesamtbetrag 650.000 £, da jeder 325.000 £ hat.

- der Verstorbene hat alles einem im Vereinigten Königreich lebenden Ehegatten oder Lebenspartner oder einer anerkannten Wohltätigkeitsorganisation hinterlassen und der Nachlass ist weniger als 3 Millionen Pfund wert

- der Verstorbene lebte zum Zeitpunkt seines Todes dauerhaft außerhalb des Vereinigten Königreichs (ein „Auslandswohnsitz“) und der Wert seines Vermögens im Vereinigten Königreich liegt unter 150.000 £

Wenn die Person vor dem 1. Januar 2022 verstorben ist, fällt der Nachlass in den Ausnahmezustand, wenn:

- sein Wert liegt zum Zeitpunkt des Todes unter dem Freibetrag für die Erbschaftssteuer.

- der Verstorbene hat alles seinem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich oder einer anerkannten Wohltätigkeitsorganisation hinterlassen und der Nachlass ist weniger als 1 Million Pfund wert (suchen Sie im Wohltätigkeitsregister nach registrierten Wohltätigkeitsorganisationen im Vereinigten Königreich)

- der Verstorbene lebte zum Zeitpunkt seines Todes dauerhaft außerhalb des Vereinigten Königreichs (ein „Auslandswohnsitz“) und der Wert seines Vermögens im Vereinigten Königreich liegt unter 150.000 £

Wenn es sich bei dem Nachlass um einen ausgenommenen Nachlass handelt, müssen Sie nicht alle Einzelheiten angeben. Wenn das Todesdatum jedoch vor dem 1. Januar 2022 liegt, müssen Sie das Formular IHT205 ausfüllen. In jedem Fall benötigen Sie die folgenden Werte, um Ihren Nachlassantrag auszufüllen:

- der Bruttowert des Nachlasses - dieser umfasst den Gesamtwert aller Vermögenswerte der Person und aller Geschenke, die sie in den 7 Jahren vor ihrem Tod gemacht hat

- der Nettowert des Nachlasses - das ist der Bruttowert abzüglich aller Schulden, wie z. B. einer Hypothek oder Beerdigungskosten

- Wenn sie nach dem 1. Januar 2022 verstorben sind, benötigen Sie außerdem den Nettowert des Nachlasses - das ist der Nettowert abzüglich aller Vermögenswerte, die Ehepartnern, Lebenspartnern, Wohltätigkeitsorganisationen oder Vermögenswerten vermacht wurden, die aus anderen Gründen von der Erbschaftssteuer befreit sind.

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